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Tatbeteiligung nicht zweifelsfrei nachzuweisen

Thomas Loisl Mink

Von

Sa, 26. November 2016

Weil am Rhein

Schöffengericht spricht 26-Jährigen frei, dem vorgeworfen wurde, die DB-Verkaufsstelle in Weil überfallen zu haben / Geldstrafe wegen Widerstandes gegen Polizei.

WEIL AM RHEIN. Ein 26-Jähriger ist am Schöffengericht vom Vorwurf, er sei an einem Raubüberfall auf die Bahnfahrkarten-Verkaufsstelle am Rathausplatz beteiligt gewesen, freigesprochen worden. Wegen Widerstandes gegen Polizeibeamte in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung wurde er aber zu 500 Euro Geldstrafe verurteilt.

Die Verkaufsstelle war am Vormittag des 4. November 2014 von zwei maskierten jungen Männern überfallen worden. Den 26-jährigen Angeklagten traf die Polizei unmittelbar nach der Tat in der Nähe des Tatortes an, und zwar in der Richtung, in ...

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