Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 39-Jährige in betrügerischer Absicht unterwegs war / Da er ein Geständnis ablegte, fiel das Urteil milde aus.
. Das Amtsgericht Bad Säckingen hat einen 39 Jahre alten Angeklagten wegen Betrugs zu einer einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt und ein Bewährungshelfer bestellt.
Als Inhaber eines Teppichgeschäfts im westlichen Landkreis verteilte der Angeklagte im Januar 2019 am Hochrhein ...