Tödliche Schüsse auf Schwäne bei Schwörstadt bleiben ohne juristische Folgen
Um den Jahreswechsel erlegte ein Jäger mehrere Schwäne bei Schwörstadt. Jetzt stellt die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen ihn ein – doch Tierschützer fordern ihre Wiederaufnahme.
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Im Fall der über Weihnachten, Neujahr und Dreikönig am Rhein bei Schwörstadt geschossenen Schwäne wird es keine Strafe geben – zu diesem Fazit ist die Staatsanwaltschaft gekommen. Der von Tierschützern angezeigte Jäger hat nach Ansicht der Behörde keine Verstöße gegen das Gesetz begangen. Weder vom Vorwurf der Wilderei noch wegen Verstößen gegen Jagdgesetz und Tierschutzgesetz lässt die ...