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OFFENBURG/LAHR. Mit einem Freispruch hat gestern der Prozess um den tödlichen Messerstich im Oktober 2008 in Lahr geendet: Zwar sei der Tatbestand des Totschlags erfüllt. Jedoch sei nicht auszuschließen, dass der Täter aus Furcht überreagiert habe, so Richter Heinz Walter in der Urteilsbegründung. Die erste Schwurgerichtskammer berief ...