Topf als Brandursache
Amtsgericht sieht Mieter der Dachgeschosswohnung als Verursacher des Feuers am 24. Oktober
Christian Rebhan
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RAUM GUNDELFINGEN. Schuld an einem Brand am 24.Oktober des vergangenen Jahres ist laut Amtsgericht Freiburg ein 47-jähriger Mieter der Wohnung im Dachstuhl des Hauses. Der Mann wurde nun wegen fahrlässiger Brandstiftung zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen à zehn Euro verurteilt. Der Verurteilte legte anschließend Revision gegen das Urteil ein.
Überführt werden konnte der 47-jährige Mieter nicht. Allerdings schlossen die Indizien jeden "vernünftigen" Zweifel aus, dass der Brand nicht auf seine Fahrlässigkeit zurückzuführen sei, so die Richterin. Bereits einen Tag nach dem Brand ...