Trauerspiel um einen Leichnam
Verwaltungsgericht: Die Stadt muss die Kosten für die Bestattung eines im Februar gestorbenen Freiburgers vorstrecken.
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Vom 17. Februar bis zum 8. April ist der Leichnam eines Freiburgers im Kühlhaus eines Bestattungsinstituts gelegen. Die mittellose Witwe konnte für die Kosten der Beisetzung nicht aufkommen, und die Stadt Freiburg hatte sich auf die Sozialhilferichtlinien des Landes versteift. So musste nun das Verwaltungsgericht ein Machtwort sprechen. Erst dessen Entscheidung zwang die Stadt dazu, nach fast acht Wochen eine menschenwürdige Bestattung zu ermöglichen.
Daran gab es von Beginn an keinen Zweifel: Die Witwe des im Alter von 62 Jahren gestorbenen Freiburgers war als Sozialhilfeempfängerin nicht in der Lage, die Kosten für die Einäscherung und die Beisetzung der Urne zu tragen. Als die Frau am Tag ...