Urteil gegen Freiburger Bauunternehmer wegen Betrugs in Teilen aufgehoben
Im Mai 2017 wurde ein Bauunternehmer vom Amtsgericht wegen Untreue, Betrugs und Urkundenfälschung in 17 Fällen zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Nun darf er hoffen, der Haft zu entgehen.
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Mittlerweile sind die Häuser bezogen, doch die Insolvenz der Baufirma und die Straftaten des Geschäftsführers führten zu einem längeren Stillstand beim Bauprojekt Radackerin in Haslach. Foto: Ingo Schneider
Der Mann war in Revision gegangen und darf nun hoffen, der Haft zu entgehen. Denn der zweite Strafsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe hat das Urteil aufgehoben – nicht in seiner Gesamtheit, aber in ...