Das Verbrechen hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst: Das Landgericht Freiburg hat mit seinem Urteil gegen Berrin T. und Christian L. nach insgesamt fünf Prozessen die juristische Aufarbeitung des Staufener Missbrauchsfalls abgeschlossen.
15 Jahre maximal sieht das Strafrecht für schweren Kindesmissbrauch vor. Das Freiburger Landgericht schöpfte diesen Strafrahmen nicht aus – hatte sich doch der Angeklagte Christian L. gegenüber der Polizei von Anfang an als höchst hilfreich gezeigt. Ohne seine Hinweise und ohne seine Preisgabe von Codewörtern wäre sie vermutlich den anderen Täter nicht so schnell auf die Spur gekommen.
Also beließ es das Gericht trotz der Vielzahl von Taten bei zwölf Jahren für den Hauptakteur in einem Missbrauchsfall, der die ganze Republik entsetzt hat. Der Medienauftrieb zur Urteilsverkündung am Dienstag war ...