Keine Abfrage ins Blaue: Der Gesetzgeber muss die Datenabfrage der Sicherheitsbehörden bei Internet- und Telefonprovidern etwas erschweren. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
Die Bürgerrechtler Patrick Breyer und Katharina Nocun hatten Beschwerde eingelegt. Das Bestandsdatengesetz von 2012 sei weitgehend verfassungswidrig. Die Klage betraf die so genannten Bestandsdaten der Internet- und Telefonkunden. Gemeint sind ...