Verhängnisvolles Erinnerungsstück
Grenzübertritt mit Waffe in Laufenburg kostet 8000 Euro.
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LAUFENBURG / BAD SÄCKINGEN. Was in einem Land liebgewonnenes Gewohnheitsrecht ist, ist im anderen strafbar nach dem etwas martialisch anmutenden Kriegswaffenkontrollgesetz. Diese Erfahrung musste – wieder einmal – ein unbescholtener Bürger aus der Schweiz machen. Der 41 Jahre alte Betriebswirt aus Küssnacht, am Zoll in Laufenburg ertappt, wurde wegen unerlaubten Mitführens und Einfuhr einer Kriegswaffe zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 200 Euro verurteilt. Das Schöffengericht Bad Säckingen blieb damit im unteren Strafrahmen.
Selbst der Vertreterin der Staatsanwaltschaft schien es nicht ganz leicht zu fallen, auf eine Verurteilung zu plädieren, war die Einlassung des ...