Verhängnisvolles Erinnerungsstück

Grenzübertritt mit Waffe in Laufenburg kostet 8000 Euro.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

LAUFENBURG / BAD SÄCKINGEN. Was in einem Land liebgewonnenes Gewohnheitsrecht ist, ist im anderen strafbar nach dem etwas martialisch anmutenden Kriegswaffenkontrollgesetz. Diese Erfahrung musste – wieder einmal – ein unbescholtener Bürger aus der Schweiz machen. Der 41 Jahre alte Betriebswirt aus Küssnacht, am Zoll in Laufenburg ertappt, wurde wegen unerlaubten Mitführens und Einfuhr einer Kriegswaffe zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 200 Euro verurteilt. Das Schöffengericht Bad Säckingen blieb damit im unteren Strafrahmen.

Selbst der Vertreterin der Staatsanwaltschaft schien es nicht ganz leicht zu fallen, auf eine Verurteilung zu plädieren, war die Einlassung des ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel