Vermittlung der Damen nicht strafbar
Landgericht hebt Urteil des Amtsgerichts Schönau auf: Gastwirt vom Vorwurf der Zuhälterei freigesprochen.
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WALDSHUT/SCHÖNAU. Mit einem Freispruch endete am vierten Verhandlungstag das Verfahren gegen einen 50-jährigen Gastwirt, der sich wegen Zuhälterei vor dem Landgericht Waldshut-Tiengen verantworten musste.
Das Urteil des Amtsgerichts Schönau, durch das der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung verurteilt worden war, hob die Siebte Kleine Strafkammer unter dem Vorsitz von Richter Johannes ...