Volksbegehren zu Kitas bleibt unzulässig Bündnis scheitert vor Gericht. Jens Schmitz Di, 19. Mai 2020 Südwest Artikelvorlesen lassen Zu den Kommentaren Artikel teilen Facebook Mail Link kopieren STUTTGART (jsz). In Baden-Württemberg wird es kein Volksbegehren für gebührenfreie Kitas geben. Ein SPD-geführtes Bündnis ist am Montag vor dem Verfassungsgerichtshof ... > Artikel verlinken Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden: Volksbegehren zu Kitas bleibt unzulässig (veröffentlicht am Di, 19. Mai 2020 auf badische-zeitung.de) © 2025 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben. Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.
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