Ein sogenannter Lichtvorhang zum Unfallschutz von Arbeitern war 1950 das erste Patent, das Erwin Sick für seinen Betrieb anmeldete. Vor kurzem wurde das 4000. Patent aktiv. Pro Jahr kommen rund 150 neue bei der Sick AG hinzu.
Als erstes Sick-Patent angemeldet wurde die "Lichtelektrische Schranke verhältnismäßig großer Fläche ohne optische Lücken" am 5. Mai 1950; erteilt wurde das Patent für den Lichtvorhang vom Deutschen Patentamt am 8. Mai 1952. "Die Erfindung bezieht sich auf eine lichtelektrische Schranke zum Unfallschutz von Arbeitern an Maschinen, zum Einbruch- und Diebstahlschutz von Räumen und für ...