Von Einsicht keine Spur

BZ-Plus Beleidigung, Nötigung, Hausfriedensbruch: 42-Jähriger vor Gericht.  

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. Da war eine Menge zusammengekommen: Beleidigung, Hausfriedensbruch, Nötigung und Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz. Wegen dieser Straftaten musste sich ein 42-jähriger Familienvater aus dem Hochschwarzwald vor dem Neustädter Amtsgericht verantworten. Verantwortung übernehmen für sein Verhalten gegenüber seiner getrennt lebenden Frau mochte er allerdings nicht.

Von Einsicht oder Reue keine Spur, stattdessen versuchte er seine "Ex" in ein schlechtes Licht zu rücken und sich so zu entlasten. "Sie war oft hysterisch, frustriert", sagte der Angeklagte über die Mutter der drei ...

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