Mieter oder Grundstücksnachbarn können sich durch die Haltung von Hunden gestört fühlen. Die Rechtsprechung musste sich deshalb immer wieder mit der Frage befassen, wie die gegenseitigen Interessen ins Gleichgewicht zu bringen sind.
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Der Mietvertrag kann ein Verbot der Hundehaltung in einer Wohnung rechtswirksam regeln. Wenn der Vermieter die Hundehaltung in der Wohnung verbietet, spielt es keine Rolle, welcher Mitbewohner der Halter des Tieres ist (BVerfG, Beschluss 21.2.1980, 1 BvR 126/80). ...