Wann der Vermieter Ja sagen muss
Wer jemanden in seiner Mietwohnung ohne Erlaubnis des Vermieters wohnen lässt, riskiert die Kündigung / Aber es gibt Ausnahmen.
Sabine Meuter
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Wer beruflich für ein Jahr ins Ausland geht, muss seine Mietwohnung nicht gleich kündigen. Grundsätzlich kann die Wohnung auch auf Zeit untervermietet werden. Wichtig dabei: Es muss die Zustimmung des Vermieters eingeholt werden.
Ein Vermieter muss auch immer gefragt werden, wenn ein Mieter einen Dritten umsonst in seiner Mietwohnung oder Teilen davon wohnen lassen will. Hält sich ein Mieter nicht an diese gesetzliche Vorgabe, dann ist im Juristendeutsch von ...