Wann Mieter kleine Reparaturen in der Wohnung selbst zahlen müssen
Nicht jeder Schaden in der Mietwohnung ist groß, nicht immer lohnt es, einen Handwerker zu rufen. Kleinere Reparaturen können Vermieter auch ihren Mietern auferlegen. Doch dafür gibt es klare Grenzen.
Die Reparatur von Türgriffen in der Mietwohnung zählt als Kleinreparatur. Solche Kosten können Vermieter auf ihre Mieter abwälzen. Foto: Christin Klose (dpa)
Jeden Morgen steht das Bad unter Wasser, weil es aus dem Duschkopf in alle Richtungen spritzt. Ein solches Ärgernis kann schnell beseitigt werden: Einfach eine neue Duschgarnitur kaufen und anbringen - das war’s. Viele Mieter reparieren solche oder andere Kleinigkeiten auf eigene Faust, ohne ihren Vermieter zu informieren. Aber ist das eine gute Idee?
Eigentümer sind für Instandhaltungsarbeiten zuständig
Es ist sinnvoll, dem Vermieter ...