Also doch 86 Cent mehr: Sachsen-Anhalts Weigerung, der Rundfunkbeitragserhöhung zuzustimmen, war verfassungswidrig. Warum das Land die Erhöhung blockierte – und das rechtswidrig ist.
Nun steigt der Rundfunkbeitrag also doch. Das Bundesverfassungsgericht hat die Weigerung des Landes Sachsen-Anhalt, einer Erhöhung des Beitrags von 17,50 Euro auf 18,36 Euro zuzustimmen, für verfassungswidrig erklärt. Als "Zwischenregelung" hat das Gericht den Beitrag nun selbst auf 18,36 Euro erhöht.
Die Bundesländer hatten schon 2020 beschlossen, dass der Rundfunkbeitrag zum ...