Bundesverfassungsgericht-Urteil

Warum Sachsen-Anhalt der Erhöhung des Rundfunkbeitrags zustimmen muss

BZ-Plus Also doch 86 Cent mehr: Sachsen-Anhalts Weigerung, der Rundfunkbeitragserhöhung zuzustimmen, war verfassungswidrig. Warum das Land die Erhöhung blockierte – und das rechtswidrig ist.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Der Rundfunkbeitrag wird von 17,50 Euro monatlich auf 18,36 Euro ansteigen.  | Foto: ALF photo  (stock.adobe.com)
Der Rundfunkbeitrag wird von 17,50 Euro monatlich auf 18,36 Euro ansteigen. Foto: ALF photo  (stock.adobe.com)
Nun steigt der Rundfunkbeitrag also doch. Das Bundesverfassungsgericht hat die Weigerung des Landes Sachsen-Anhalt, einer Erhöhung des Beitrags von 17,50 Euro auf 18,36 Euro zuzustimmen, für verfassungswidrig erklärt. Als "Zwischenregelung" hat das Gericht den Beitrag nun selbst auf 18,36 Euro erhöht.
Die Bundesländer hatten schon 2020 beschlossen, dass der Rundfunkbeitrag zum ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel