Gesetzeslage zu Abschiebungen
Warum straffällige Syrer derzeit nicht nach Syrien abgeschoben werden können
Di, 06. November 2018, 08:08 Uhr
Deutschland
Bei der Innenministerkonferenz Ende November wird erneut über den seit 2012 geltenden Abschiebestopp nach Syrien diskutiert – vor allem für die Fälle, in denen syrische Migranten zu Straftätern werden.
Die Bundesregierung bewertet die Sicherheitslage in Syrien neu. Bis zur Innenministerkonferenz (IMK) Ende November soll ein Bericht vorliegen, sagte ein Sprecher von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU). Auf der IMK wird auch über den bisherigen Abschiebestopp nach Syrien diskutiert und ob zumindest die Abschiebung von Straftätern erlaubt wird.
Der Abschiebestopp nach Syrien gilt seit 2012. Er wurde zuletzt im Dezember 2016 von der Innenministerkonferenz für ein Jahr verlängert. Auch damals gab es im Vorfeld eine Diskussion, ob es nicht Ausnahmen für straffällige Syrer geben sollte. Deshalb war auch in diesem ...