Account/Login

Gesetzeslage zu Abschiebungen

Warum straffällige Syrer derzeit nicht nach Syrien abgeschoben werden können

Christian Rath
  • Di, 06. November 2018, 08:08 Uhr
    Deutschland

     

Bei der Innenministerkonferenz Ende November wird erneut über den seit 2012 geltenden Abschiebestopp nach Syrien diskutiert – vor allem für die Fälle, in denen syrische Migranten zu Straftätern werden.

Noch immer ist die  syrische Stadt Ale... von Raketen getroffenen Wohngebiet.    | Foto: AFP
Noch immer ist die syrische Stadt Aleppo das Ziel von Angriffen. Unser Bild vom 25. Oktober dieses Jahres zeigt ein ausgebranntes Auto in einem von Raketen getroffenen Wohngebiet. Foto: AFP

Die Bundesregierung bewertet die Sicherheitslage in Syrien neu. Bis zur Innenministerkonferenz (IMK) Ende November soll ein Bericht vorliegen, sagte ein Sprecher von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU). Auf der IMK wird auch über den bisherigen Abschiebestopp nach Syrien diskutiert und ob zumindest die Abschiebung von Straftätern erlaubt wird.

Der Abschiebestopp nach Syrien gilt seit 2012. Er wurde zuletzt im Dezember 2016 von der Innenministerkonferenz für ein Jahr verlängert. Auch damals gab es im Vorfeld eine Diskussion, ob es nicht Ausnahmen für straffällige Syrer geben sollte. Deshalb war auch in diesem ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel