Prokon
Was Anleger nach der Insolvenz tun können
Nach der Insolvenz des Windanlagenfinanzierers Prokon können die Inhaber von Genussrechten nicht viel tun / Stromkunden haben nichts zu befürchten.
Henning Engelage
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FRANKFURT. Der Windkraftbetreiber Prokon ist pleite, Zehntausende Kleinanleger fürchten um ihr Geld. Zurzeit können Anleger wenig tun – egal, ob sie ihre Genussrechte gekündigt haben oder nicht.
Bedeutet die Insolvenzanmeldungdas Ende von Prokon?
Nein, nicht zwangsläufig. Mit dem Gang zum Gericht ist das vorläufige Insolvenzverfahren angelaufen. Das Gericht hat mit Dietmar Penzlin einen vorläufigen ...