Gut zu wissen

Was bei Bestattungen erlaubt ist

Opas Urne im Kleiderschrank oder lieber das Grab mit dem Lieblingstier teilen? Mancher hätte dies gerne, nicht alles ist gestattet. Ein Überblick über Trauerformen in Deutschland.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Die Urne eines Verstorbenen darf in de...ht einfach zu Hause aufbewahrt werden.  | Foto: Sebastian Willnow
Die Urne eines Verstorbenen darf in der Regel nicht einfach zu Hause aufbewahrt werden. Foto: Sebastian Willnow
Gedanken an den Tod sind unangenehm. Vorkehrungen zu treffen für die letzte Ruhe, ist deshalb nicht jedermanns Sache. Tun sollte man es dennoch. Denn in Deutschland ist vieles rund um Bestattung und Friedhof reglementiert. Nicht alles, was mancher für sich und seine Angehörigen wünscht, lässt sich realisieren. Wichtige Fragen und Antworten.
Sarg oder Urne zu ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel