Winterwetter
Was es in Lahr beim Schneeschippen zu beachten gibt
Werktags um sieben Uhr, samstags um acht und sonntags um neun Uhr muss der Gehweg geräumt sein. Die Stadt Lahr teilt mit, was sonst noch beim Schneeräumen zu beachten ist.
Do, 20. Nov 2025, 9:30 Uhr
Lahr
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Bei Schnee und Eis räumt der Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL) die verkehrswichtigen Straßen und Plätze in Lahr. Wie die Stadt Lahr in einer Pressemitteilung schreibt, sind jedoch vor der eigenen Haustür die Straßenanliegerinnen und Straßenanlieger dafür zuständig, für eine sichere Begehbarkeit zu sorgen. Diese persönliche Räum- und Streupflicht ist in einer Satzung der Stadt Lahr festgelegt, die im vergangenen Jahr erneuert und zum 1. Januar 2025 auf den Weg gebracht wurde.
Wie auch schon zuvor müssen Straßenanlieger Gehwege oder entsprechende Flächen am Fahrbahnrand mit einer Breite von eineinhalb Metern von Schnee und Eis befreien sowie bei Glätte bestreuen. Die geräumten Flächen vor den Grundstücken müssen so aufeinander abgestimmt sein, dass eine durchgehende Benutzbarkeit der Gehwegfläche gewährleistet ist. Bei einseitigen Gehwegen sind nur die Straßenanlieger verpflichtet, auf deren Seite der Gehweg verläuft. Wenn auf der Straßenseite, auf welcher der Gehweg verläuft, keine Verpflichteten vorhanden sind, sind die Anlieger auf der gegenüberliegenden Straßenseite verpflichtet.
Salz oder Harnstoff darf nicht zum Streuen verwendet werden
Zum Bestreuen ist abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche zu verwenden. Die Verwendung von abtauenden beziehungsweise gefrierpunktabsenkenden Stoffen wie Salz oder Harnstoff ist verboten.
Neu ist, dass bei Straßen ohne Gehweg in ungeraden Jahren die Straßenanlieger mit ungeraden Hausnummern, in geraden Jahren die Straßenanlieger mit geraden Hausnummern verpflichtet sind, auf ihrer Straßenseite zu räumen, zu streuen und zu reinigen. Mit dieser Neuerung sollen die Anlieger entlastet werden, da sie nicht mehr beide Seiten gleichzeitig räumen müssen.
Die Räumpflicht endet um 20 Uhr
Die Gehwege müssen werktags bis sieben Uhr, samstags bis acht Uhr sowie sonn- und feiertags bis neun Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Glätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 20 Uhr und damit zwei Stunden früher als nach der vorherigen Regelung.
Auf verkehrswichtigen Straßen und Plätzen hat die Stadt Lahr die Räum- und Streupflicht. Der BGL sorgt dafür, dass sie auch im Winter verkehrssicher begeh- und befahrbar sind. Eine Räum- und Streupflicht besteht allerdings nicht für alle Straßen und Plätze des Stadtgebiets.
Öffentliche Straßen und Plätze werden nach Priorität geräumt
Deshalb hat die Stadt Lahr einen Winterdienstplan erstellt, in dem die Straßen nach Prioritäten gegliedert eingezeichnet sind. Dieser Plan kann auf der Internetseite der Stadt Lahr eingesehen werden, unter dem Thema "Verkehr" – "Winterdienst". Die Prioritäten eins und zwei sind besonders wichtig. Die Straßen der Prioritäten drei und vier können nur geräumt werden, wenn die Wetterlage es erlaubt und die Straßen der höheren Priorität frei oder geräumt sind. Eine flächendeckende Räumung aller Straßen erfolgt nie.
Um den Winterdienst zu unterstützen und ein schnelleres Räumen und Streuen zu ermöglichen, könne jeder und jede einen Beitrag leisten, wie die Stadt mitteilt. Wichtig sei, dass die Straßen, die geräumt werden sollen, freigehalten werden: Parkende Autos behindern oft den zügigen Ablauf – ein Räumfahrzeug benötigt bis zu dreieinhalb Meter freie Fahrbahnbreite zum ungehinderten Durchfahren. Zudem gehöre Schnee vom Gehweg und dem eigenen Grundstück weder auf die Fahrbahn noch auf den Radweg.
Da nicht alle Flächen geräumt werden können und es auch auf geräumten Flächen glatt sein kann, sei es zudem wichtig, das eigene Verhalten den Gegebenheiten anzupassen: Festes Schuhwerk tragen, unnötige Fahrten vermeiden, mit längeren Fahrzeiten rechnen – und Erledigungen, die nicht dringend sind, lieber verschieben.