Was tun wenn der Nachwuchs heimlich mit der Kreditkarte einkauft? Oder Kinder in eine Abofalle einer dubiosen Firma geraten? Verbraucherschützer Peter J. Koop gibt Antworten.
Das Gesetz räumt 7- bis 18-jährigen zwar die freie Verwendung ihres Taschengeldes ein, aber nur, wenn damit sofort und komplett bezahlt wird. Foto: Dominic Lipinski (dpa)
Wenn Kinder im Internet ohne Zustimmung der Eltern etwas bestellen, ist der Vertrag unwirksam. Minderjährige sind ...