Wenn Arbeitnehmende für längere Zeit krank sind, zahlt die gesetzliche Krankenkasse in der Regel nach sechs Wochen Krankengeld. Experten-Rat, worauf Betroffene achten sollten.
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Wer wegen einer Krankheit arbeitsunfähig ist, bekommt in den ersten sechs Wochen ab der Krankmeldung in der Regel weiter sein Gehalt vom Arbeitgeber. Aber in vielen Fällen kann eine Arbeitsunfähigkeit auch länger andauern - sei es nach einer OP, einem Unfall oder bei Depressionen. Dann springt bei gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmenden die Krankenkasse ein – mit dem Krankengeld. Expertinnen erklären, was Arbeitnehmende ...