Dass ein Busfahrer eine Frau gegen ihren Willen geküsst haben soll, konnte in dem Prozess am Lahrer Amtsgericht nicht nachgewiesen werden. In den Vernehmungen gab es Widersprüche.
Mit einem Freispruch ist am gestrigen Mittwoch vor dem Amtsgericht Lahr das Verfahren gegen einen Busfahrer zu Ende gegangen. Ihm war sexuelle Belästigung vorgeworfen worden.
So schilderte der Busfahrer den Vorfall
Hintergrund des Verfahrens war der Vorwurf, der Busfahrer habe an einer ...