Jede Privatperson, die einen pflegebedürftigen Angehörigen oder nahestehenden Menschen pflegt, übernimmt eine wichtige Aufgabe. Das würdigt der Fiskus. Es gibt aber fünf Bedingungen.
So kann die pflegende Person unter Umständen bei der Steuererklärung den Pflege-Pauschbetrag in Höhe von 924 Euro pro ...