Wer drin wohnt, ist fein raus Familienheim – die eigengenutzte Immobilie im neuen Erbschaftsteuerrecht. Bernd Meier Mo, 13. Jul 2009 Geld & Finanzen Thema: Erben und vererben Artikelvorlesen lassen Zu den Kommentaren Artikel teilen Facebook Mail Link kopieren Den "Schutz des gemeinsamen familiären Lebensraums" hatte der Gesetzgeber im Blick, als er die neuen erbschafts- und schenkungssteuerlichen Regelungen zum "Familienheim" schuf. Die Vorschriften zum Familienwohnheim, wie es nach altem ... > Artikel verlinken Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden: Wer drin wohnt, ist fein raus (veröffentlicht am Mo, 13. Jul 2009 auf badische-zeitung.de) © 2025 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben. Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.
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