Account/Login

Strom und Gas

Wer seinen Energievertrag selbst kündigt, kann in die Grundversorgung

  • Sa, 24. Dezember 2022, 14:01 Uhr
    Wirtschaft

Energieversorger müssen Kunden, die selbst ihren Vertrag gekündigt haben, in die Grundversorgung aufnehmen. Sie dürfen sie nicht erst in die teurere Ersatzversorgung schieben.

Die Energiepreise steigen.  | Foto: Jens Kalaene
Die Energiepreise steigen. Foto: Jens Kalaene
Die Energiepreise steigen, viele Verbraucher haben bereits deftige Preiserhöhungen erhalten. ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel