Strom und Gas Wer seinen Energievertrag selbst kündigt, kann in die Grundversorgung Energieversorger müssen Kunden, die selbst ihren Vertrag gekündigt haben, in die Grundversorgung aufnehmen. Sie dürfen sie nicht erst in die teurere Ersatzversorgung schieben. Sa, 24. Dez 2022, 14:01 Uhr Wirtschaft Thema: Mit Gewinn leben Artikelvorlesen lassen Zu den Kommentaren Artikel teilen Facebook Mail Link kopieren Die Energiepreise steigen. Foto: Jens Kalaene Die Energiepreise steigen, viele Verbraucher haben bereits deftige Preiserhöhungen erhalten. ... > Artikel verlinken Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden: Wer seinen Energievertrag selbst kündigt, kann in die Grundversorgung (veröffentlicht am Sa, 24. Dez 2022, 14:01 Uhr auf badische-zeitung.de) © 2025 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben. Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.
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