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Wer soll das bezahlen?

Markus Klimsch

Von

Sa, 24. August 2019

Haus & Garten

GASTBEITRAG: Aktuelle BGH-Entscheidung zum Erstattungsanspruch in einer WEG.

Bei Immobilien als Eigentumswohnungen ...Sondereigentum berücksichtigt werden.   | Foto: Silas Stein
Bei Immobilien als Eigentumswohnungen muss etwa bei Renovierungen der Unterschied zwischen Gemeinschafts- und Sondereigentum berücksichtigt werden. Foto: Silas Stein

In jüngster Zeit gab es einige Gerichtsurteile zu der Frage, welche Maßnahmen in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) eigentlich von wem durchgeführt und bezahlt werden müssen. Die Diskussion hierüber ist alt, neu ist jedoch die sich aus diesen Entscheidungen ergebende Rechtslage.

Das Wohnungseigentumsgesetz unterscheidet zwischen solchen Bauteilen, die allen Wohnungseigentümern gehören, dem sogenannten Gemeinschaftseigentum, und den Gebäudebestandteilen, die dem einzelnen Wohnungs- oder Teileigentümer zugeordnet sind, dem Sondereigentum.
Zum Gemeinschaftseigentum gehören alle Teile eines ...

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