Wer trickst, kann den Pass verlieren

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet, dass eine erschlichene Einbürgerung rückgängig gemacht werden darf.  

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KARLSRUHE. Eine durch Täuschung erlangte Einbürgerung kann rückgängig gemacht werden. Dies hat am Mittwoch das Bundesverfassungsgericht entschieden und die Klage eines inzwischen staatenlosen Afrikaners aus Pforzheim abgelehnt. Das Grundgesetz stehe einer Ausbürgerung in solchen Fällen nicht entgegen, obwohl es den Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft grundsätzlich verbietet.

Geklagt hatte der gebürtige Nigerianer Benjamin O. Er war Anfang des Jahres 2000 im baden-württembergischen Pforzheim eingebürgert worden. Zwei Jahre später stellte sich jedoch heraus, dass O. bei der Einbürgerung getrickst hatte. Obwohl der Afrikaner arbeitslos war, ...

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