Die Vergütung von Corona-Schnelltests ermöglicht Betrug. Das Landessozialministerium verweist auf Verantwortung des Bundes
Die Regelungen zu den kostenlosen Corona-Schnelltests für alle Bürger öffnen möglichen Betrügereien Tür und Tor. Die Betreiber von Testzentren müssen für die Kostenerstattung nicht einmal nachweisen, dass sie überhaupt Antigen-Schnelltests gekauft haben, wie NDR, WDR und "Süddeutsche Zeitung" berichten. Es genüge, wenn sie den ...