Verbraucher können im Internet gekaufte Waren in der Regel zurückschicken. Doch versiegelte Hygieneartikel sind Ausnahmen. Das Streitobjekt beim Bundesgerichtshof: eine Matratze in Schutzfolie.
Okay, das mit der Zahnbürste ist klar. Im Zweifel würde man selbst die des Partners nur mit Widerwillen benutzen. Aber auf einer Matratze schlafen, auf der schon mal jemand anderes gelegen hat? Beim Widerruf von Onlinekäufen wird diese Frage so grundsätzlich, dass ...