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Kaum gekauft, schon kaputt

Theresa Steudel
  • Sa, 03. November 2018
    Wirtschaft

BZ-Plus Verbraucher dürfen mangelhafte Ware zurückgeben – um auch ihr Geld zurückzubekommen, müssen sie einiges beachten.

Bestehenden Mängeln muss abgeholfen  werden.  | Foto: Illustration: Adobe
Bestehenden Mängeln muss abgeholfen werden. Foto: Illustration: Adobe

Die neu gekaufte Hose war gerade einmal vier Monate alt, nicht täglich im Gebrauch und schon hatte sich der Stoff an der Innenseite der Oberschenkel so aufgerieben, dass ein Loch entstand. Ärgerlich. Aber was nun? Können Verbraucher die Hose in so einem Fall zurückgeben oder müssen sie den Defekt hinnehmen? Die Ansprüche auf Reparatur, Umtausch und Rückgabe sind genau geregelt.

Wann darf ich Waren zurückgeben?
Was gibt es dabei zu beachten?
Zu beachten ist: Der Mangel muss beim Kauf schon bestanden haben. Laut des Verbraucherportals des Justizministeriums ist das der Fall, wenn die Ware nicht die vereinbarten Eigenschaften oder die Tauglichkeit von Produkten gleicher Art aufweist oder nicht wie üblich verwendet werden kann. Handelt es sich um einen Mangel und macht sich dieser innerhalb der ersten sechs Monate bemerkbar, ...

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