Nach Bekanntwerden eines Tuberkulose-Falls bittet das Gesundheitsamt mehr als 300 Menschen zu Untersuchungen. Zuständig dafür ist die Tuberkulosefürsorge des Gesundheitsamts.
Ärztinnen und Ärzte sind nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtet, Fälle von Tuberkulose dem Gesundheitsamt zu melden. Die Tuberkulosefürsorge ist zuständig für die Erfassung von Neuerkrankungen an behandlungsbedürftiger Tuberkulose. ...