Verkehrsrecht
Wie lange muss man nach einem Unfall am Ort warten?

Beim Ausparken hängen geblieben? Wer danach einfach wegfährt, macht sich strafbar. Auch ein Zettel an der Scheibe reicht nicht. Der Verursacher muss angemessen lang warten – was heißt das konkret?
Alltag: Beim Ausparken aus einer engen Parklücke oder beim Vorbeifahren in einer engen Straße wird ein stehendes Fahrzeug touchiert und damit beschädigt. Wer jetzt einfach wegfährt, verwirklicht den Straftatbestand des sich unerlaubten Entfernens vom Unfallort, § 142 Strafgesetzbuch (StGB). Hiernach ist jeder Unfallbeteiligte verpflichtet, sich gegenüber den anderen Beteiligten ...