BZ-Aktion Weihnachtswunsch

Wie Spenden der BZ-Aktion in Lahr Menschen in Not helfen

Die BZ-Aktion Weihnachtswunsch unterstützt unter anderem die Arbeit des Diakonischen Werks . Was schnelle Hilfen für Menschen in Notlagen bewirken können, zeigen Fallbeispiele.  

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Ein Gutschein für den Einkauf in der L...fel kann vielen Menschen schon helfen.  | Foto: Bastian Bernhardt
Ein Gutschein für den Einkauf in der Lahrer Tafel kann vielen Menschen schon helfen. Foto: Bastian Bernhardt
Aus den Mitteln der BZ-Aktion Weihnachtswunsch hat der Caritasverband Menschen in prekären Lebenssituationen eine spürbare finanzielle Entlastung und zugleich menschlichen Beistand gegeben. Die Spenden erweisen sich als besonders hilfreich, wo rasche und unbürokratische Hilfe nötig war. Die Unterstützung erreicht insbesondere Menschen mit sehr geringem Einkommen. Das Diakonische Werk schildert einige Fälle, in denen geholfen werden konnte.

Beihilfe und Gutschein: Frau S. war kurz vor Weihnachten 2019 von ihrem Mann verlassen worden und plötzlich mit ihren beiden Kindern alleine und ohne Geld. Das Diakonische Werk unterstützte sie dabei, alle notwendigen Anträge zu stellen und den Unterhalt zu klären. Um die erste Zeit zu überbrücken, erhielt Frau S. eine Beihilfe sowie einen Tafelgutschein.

Monatsfahrkarte: Herr M. ist seit September 2019 in Ausbildung und hat deswegen nur sehr wenig Geld zu Verfügung. Er lebt allein und muss für Miete und Lebensunterhalt selbst aufkommen. In der Beratung stellte sich heraus, dass er fast 2000 Euro Schulden hatte. Sie waren zusammengekommen, weil er Verträge unterschrieben hatte, über deren Tragweite er sich nicht im Klaren war. Vor der Schuldenregulierung ging es zunächst darum, sicherzustellen, dass er die Ausbildung fortsetzen kann. Er erhielt eine Beihilfe für die Monatskarte zur Schule und Schulmaterial.

Überbrückung: Frau M. hatte endlich eine neue größere Wohnung gefunden, in die sie mit ihrem kleinen Sohn einziehen konnte. Der Umzug war sehr anstrengend, weil Frau M. ihn möglichst kostensparend mit Hilfe aus ihrem Umfeld organisieren wollte. Sie war froh, als alles vorbei war. Doch das war nicht der Fall. Unglücklicherweise hatte sie nicht alle Ämter über ihre neue Anschrift informiert. In der Folge stellte die L-Bank die Zahlung von Elterngeld ein und es entstand eine erhebliche finanzielle Lücke. Um die Zeit bis zur Umstellung der Zahlungen zu überbrücken erhielt Frau M eine Beihilfe.

Wohnungskaution: Frau A. hatte von ihrem Vermieter eine Kündigung wegen Eigenbedarfs erhalten. Da sie keine andere Wohnung fand, erfolgte im Herbst 2019 eine Räumungsklage. Mit Unterstützung des Diakonischen Werks gelang es schließlich doch noch buchstäblich in letzter Minute, eine Wohnung zu finden. Glücklicherweise zog daraufhin der Vermieter die Klage zurück. Für die neue Wohnung musste Frau A. eine Kaution zahlen, die teilweise über die Aktion Weihnachtswunsch aufgebracht wurde.

Gebrauchte Küche: Frau H. ist alleinerziehende Mutter von vier Kindern im Alter von zwei bis sieben Jahren und bezieht mit ihrer Familie SGB II Leistungen. Ihr Mann hatte sie verlassen, als sie mit ihren Kindern zu einem Besuch in ihrer Heimat war. Als sie wiederkam, war die Wohnung ausgeräumt und ihr Mann hatte sie beim Ausländeramt abgemeldet. Frau H. war am Boden zerstört und suchte Hilfe beim Diakonischen Werk. Mit der entsprechenden Unterstützung fasste sie wieder Fuß und richtete die Wohnung nach und nach wieder ein. Über die Aktion Weihnachtswunsch wurde eine gebrauchte Kücheneinrichtung bezahlt.
Spendenkonten

Spendenkonten der BZ-Aktion Weihnachtswunsch: Volksbank Lahr: BIC: GENODE61LAH, IBAN: DE72 68290000 0001 2222 01; Sparkasse Offenburg/Ortenau: BIC: SOLADES1OFG, IBAN: DE85 66450050 0076 000555. Die Namen der Spender werden in der Badischen Zeitung veröffentlicht (ohne Nennung des Betrags). Wenn keine Namensnennung erwünscht ist, dies bitte auf dem Überweisungsträger mit dem Wort "Anonym" vermerken.
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