Das Verwaltungsgericht Freiburg weist eine Klage von Geflüchteten gegen die Hausordnung der Landeserstaufnahmestelle ab. Die Kläger erwägen, Antrag auf Berufung zu stellen.
Die Landeserstaufnahmestelle zwischen Lörracher und Müllheimer Straße. Foto: Ingo Schneider
Nach einem Verhandlungstermin am Donnerstag hat das Verwaltungsgericht am Freitag die Grundaussage seines Urteils verkündet: Die Klage zweier Geflüchteter und eines Vertreters der Initiative "Aktion Bleiberecht" gegen Bestandteile der Hausordnung der Landeserstaufnahmestelle (LEA) und ...