Das Verwaltungsgericht Freiburg weist eine Klage von Geflüchteten gegen die Hausordnung der Landeserstaufnahmestelle ab. Die Kläger erwägen, Antrag auf Berufung zu stellen.
Nach einem Verhandlungstermin am Donnerstag hat das Verwaltungsgericht am Freitag die Grundaussage seines Urteils verkündet: Die Klage zweier Geflüchteter und eines Vertreters der Initiative "Aktion Bleiberecht" gegen Bestandteile der Hausordnung der Landeserstaufnahmestelle (LEA) und ...