Winzer müssen zahlen
Bundesverfassungsgericht: Abgabe für den Deutschen Weinfonds ist verfassungsgemäß.
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KARLSRUHE. Die deutschen Winzer und Weinabfüller müssen auch künftig eine Zwangsabgabe für die deutsche Weinwerbung bezahlen. Das Bundesverfassungsgericht billigte jetzt die Abgabe für den Deutschen Weinfonds. Das Urteil betrifft auch die Weinwirtschaft in Südbaden.
Jeder Winzer muss jährlich 67 Cent pro Ar Anbaufläche abgeben. Von den Weinkellereien werden 67 Cent pro 100 Liter Wein verlangt. Das Geld fließt an den Deutschen ...