Rente
Zum 1. Januar 2019 greifen Leistungsverbesserungen bei der gesetzlichen Rentenversicherung
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Sa, 08. Dezember 2018, 09:50 Uhr
Wirtschaft
Vom nächsten Jahr an wird die Erwerbsminderungsrente deutlich bessergestellt wird. Für manche wird sie gar lohnender als die vorzeitige Rente.
Wichtig ist zunächst, für wen die Neuregelung nicht gilt: Wer bereits 2018 eine Erwerbsminderungsrente bezogen hat (Bestandsrentner), für den bleibt alles beim Alten. Auch wenn die zunächst befristet bewilligte Rente später erneut bewilligt wird oder die Befristung aufgehoben wird, ändert sich an der Berechnungsgrundlage nichts. Die Neuregelung gilt nur für jene, die 2019 oder später in die Erwerbsminderungsrente gehen – sozusagen für "Neurentner".
Worin besteht die Reform?
Das entscheidende Stichwort heißt "Zurechnungszeit". Diese Zeit ist ...