Zur Tatzeit schuldunfähig

Das Schöffengericht spricht 63-jährigen Rentner vom Vorwurf der schweren Brandstiftung frei.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

LAHR/OFFENBURG. Das Schöffengericht hat einen 63-jährigen Rentner aus Lahr vom Vorwurf der schweren Brandstiftung wegen Schuldunfähigkeit zum Zeitpunkt der Tat freigesprochen.

Der allein lebende Angeklagte war im Obdachlosenheim untergebracht. Am 22. August 2007 gegen 15.20 Uhr setzte er aus Verärgerung über verschiedene Vorkommnisse in seinem Zimmer einen Karton unter seinem Bett und einen ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel