Zwei Bürgerentscheide sind parallel möglich

BZ-SERIE (10): Weil die Bürgerinitiative WIM schneller war, hat sie das Recht zur grundsätzlichen Frage – und die darf der Gemeinderat nicht konterkarieren.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

Die Diskussion um die richtige Frage für einen Bürgerentscheid zum geplanten Wohnungsverkauf könnte zu einer gänzlich neuen Situation führen: zwei Bürgerentscheide. Das sei möglich, teilte das Rechtsamt gestern mit. Allerdings dürften sich die Fragen der Bürgerentscheide nicht konterkarieren.

Im Gemeinderat gibt es eine klare Tendenz pro Bürgerentscheid (BZ vom 19. Mai). Auch deshalb, weil die meisten Stadträtinnen und -räte die Frage des Bürgerbegehrens für einseitig halten. "Sind Sie dafür, dass die Stadt Freiburg Eigentümerin der Freiburger Stadtbau GmbH und der städtischen Wohnungen bleibt?"
Seit zwei Wochen sammelt ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel