Zweieinhalb Jahre Haft
Junge Zeugin glaubhaft / Angeklagter kann sich mit Unschuldsbeteuerungen nicht durchsetzen.
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WEIL AM RHEIN/FREIBURG. Die Unschuldsbeteuerungen eines 37-jährigen Industriearbeiters, dem 15-facher sexueller Missbrauch der Tochter seiner Lebensgefährtin vorgeworfen worden ist, haben die Richter nicht überzeugt. Das Landgericht Freiburg hat den Angeklagten gestern wegen elffachen sexuellen Missbrauchs und wegen Exhibitionismus zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt.
:Das Blut schoss dem Angeklagten gestern sichtlich in den Kopf, als er verstand, dass die Richter ihn soeben ...