Vor dem Landgericht Freiburg muss sich ein Mann wegen versuchter sexueller Nötigung und Freiheitsberaubung verantworten. Die Anklage geht von verminderter Schuldfähigkeit aus.
Ein Samstagnachmittag im Juli vergangenen Jahres: Eine psychosoziale Betreuerin macht sich auf den Weg, ihren Patienten für ein Therapiegespräch abzuholen. Sie weiß von seinen Vergewaltigungsfantasien, von denen er ihr und dem fünfköpfigen Betreuerteam wenige Tage zuvor berichtet hat. Das ...