Schweiz

50 Jahre Frauenwahlrecht: Als die Eidgenossinen das Stimmrecht bekamen

Franz Schmider

Von Franz Schmider

So, 07. Februar 2021 um 12:53 Uhr

Schweiz

BZ-Plus Die Schweiz war spät dran: Am 7. Februar 1971, vor genau 50 Jahren, stimmten die Schweizer dafür, dass die Schweizerinnen das Wahlrecht bekommen. Es hätte auch anders kommen können.

Wäre das Gericht nur Emily Kempin-Spyri gefolgt, die Schweiz wäre Vorreiterin gewesen in Sachen Frauenrechte, nicht Nachzügler. Unter Verweis auf Artikel 4 der eidgenössischen Verfassung von 1874 – "Jeder Schweizer ist vor dem Gesetz gleich" – hatte die habilitierte Juristin Emily Kempin-Spyri das Recht beansprucht, sich als Anwältin niederlassen zu dürfen.
Das aber war gebunden an das Bürgerrecht, und das hatte sie nicht. Schließlich war sie eine Frau. In der Verwaltungssprache sowie in Gesetzestexten komme bekanntermaßen das generische Maskulin zum Einsatz, argumentierte Emily Kempin-Spyri. Heißt: Die Frau ist mitgemeint. Der Rückgriff auf das generische Maskulin ist bis heute geläufig, wenn über sprachliche Neuerungen im Dienste der Geschlechtergerechtigkeit debattiert wird.
Emily Kempin-Spyri war eine frühe Kämpferin für das Frauenwahlrecht
Die Herren Bundesrichter kamen in ihrem Urteil vom Januar 1887 indes zu einem anderen ...

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