Das Gericht kann einem Angeklagten einen Einbruch in Freiburg nicht nachweisen und spricht ihn daher frei. Nur kann der 54-Jährige weder in sein Heimatland zurück, noch in einem Hotel einchecken.
Fünf Monate saß ein 54-Jähriger wegen eines Wohnungseinbruchs in Untersuchungshaft. Jetzt hat ihn das Schöffengericht unter der Leitung von Lars Petersen freigesprochen. Der Angeklagte kam nach dem Urteil gegen 15 Uhr ...