Abschieben soll leichter werden
Menschen, für die Abschiebehaft angeordnet wird, sollen künftig keinen Anwalt gestellt bekommen, findet die Union. Das Kabinett streicht die entsprechende Regel. Auch um sichere Herkunftsländer geht es.
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Die geplante Reform soll Asylentscheidungen für Menschen aus diesen Staaten beschleunigen und Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber erleichtern. Möglich wird die Einstufung zusätzlicher Länder per Verordnung, weil sie sich nicht auf das im Grundgesetz verankerte Recht auf Asyl für politisch Verfolgte erstrecken soll, das ohnehin nur sehr wenige Schutzsuchende zugesprochen bekommen. Bei den meisten Asylbewerbern, die in Deutschland einen Schutzstatus erhalten, greift der Flüchtlingsschutz oder der sogenannte subsidiäre Schutz für Menschen, denen im Herkunftsland ernsthafter Schaden droht. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD heißt es: "Wir beginnen mit der Einstufung von Algerien, Indien, Marokko und Tunesien." Weitere sichere Herkunftsstaaten sollen geprüft werden.
Gestrichen werden soll laut Kabinettsbeschluss zudem eine Vorschrift, wonach Menschen, die von Abschiebehaft oder Ausreisegewahrsam betroffen sind, einen vom Staat bestellten Anwalt bekommen. Diese Verpflichtung war in der Zeit der Ampel-Regierung auf Drängen der Grünen ins Aufenthaltsrecht aufgenommen worden. Sie gilt auch für Asylbewerber, die im Dublin-Verfahren in einen anderen EU-Staat überstellt werden sollen und für die Überstellungshaft angeordnet wurde. Die Reformpläne müssen vom Bundestag beschlossen werden. Zudem soll sich der Bundestag am Freitag in erster Lesung mit der geplanten Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten beschäftigen. Der ist (anders als bei Flüchtlingen, die keinen eingeschränkten Schutzstatus haben) bereits beschränkt auf 1000 Angehörige pro Monat.