Urteil
Akkubohrer-Prozess in Offenburg: 44-Jährige muss für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis

"Heimtückisch und in Tötungsabsicht": Die 44-Jährige, die ihren damaligen Lebensgefährten mit einem Akkubohrer an Stirn und Oberschenkel verletzt hat, muss für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis.
Dazu hat sie das Landgericht Offenburg am Montag wegen versuchten Mordes verurteilt. Diese zeigte sich überzeugt, dass die Frau in Tötungsabsicht und heimtückisch gehandelt hat. Für ihre über viele Jahre von dem 55-Jährigen erlittene Pein erhielt sie mildernde Umstände.
Der Prozess hatte mit Handschellen begonnen – und ist mit ihnen auch zu Ende gegangen. Zudem wurde der Haftbefehl gegen die Angeklagte aufrecht erhalten, wegen Fluchtgefahr, wie der umsichtig leitende Vorsitzende Richter Stephan Hofsäß beim Urteilsspruch bekanntgab. Die Frau sei über Jahre von ihrem Partner schikaniert worden.
Das Gericht zeigte sich überzeugt, dass sie an ...
Der Prozess hatte mit Handschellen begonnen – und ist mit ihnen auch zu Ende gegangen. Zudem wurde der Haftbefehl gegen die Angeklagte aufrecht erhalten, wegen Fluchtgefahr, wie der umsichtig leitende Vorsitzende Richter Stephan Hofsäß beim Urteilsspruch bekanntgab. Die Frau sei über Jahre von ihrem Partner schikaniert worden.
Das Gericht zeigte sich überzeugt, dass sie an ...