Urteil

Akkubohrer-Prozess in Offenburg: 44-Jährige muss für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis

BZ-Plus "Heimtückisch und in Tötungsabsicht": Die 44-Jährige, die ihren damaligen Lebensgefährten mit einem Akkubohrer an Stirn und Oberschenkel verletzt hat, muss für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis.  

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Bohrmaschine war  nicht in bestem Zustand.  | Foto: Alexandra Buss
Bohrmaschine war nicht in bestem Zustand. Foto: Alexandra Buss
Dazu hat sie das Landgericht Offenburg am Montag wegen versuchten Mordes verurteilt. Diese zeigte sich überzeugt, dass die Frau in Tötungsabsicht und heimtückisch gehandelt hat. Für ihre über viele Jahre von dem 55-Jährigen erlittene Pein erhielt sie mildernde Umstände.
Der Prozess hatte mit Handschellen begonnen – und ist mit ihnen ...

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