Alkoholverbot in Freiburg fällt
Verwaltungsgerichtshof: Polizeiverordnung verstößt gegen Freiheitsgesetze / OB Salomon fordert Abhilfe vom Landtag
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FREIBURG (dpa/AFP). Der Griff zur Bierflasche darf nach Ansicht der Justiz auf öffentlichen Plätzen nicht pauschal verboten werden. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg erklärte am Dienstag ein vor mehr als einem Jahr erlassenes Verbot in einem Kneipenviertel in Freiburg für unwirksam.
Ab sofort darf in der Innenstadt auf öffentlichen Plätzen und im Freien wieder Alkohol getrunken werden. Die Formulierung in der ...