Banken dürfen eine Extragebühr für Ein- und Auszahlungen erheben – aber nur in Höhe ihrer tatsächlichen Kosten. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Dienstag entschieden.
Verlangt eine Bank mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten, ist die entsprechende Klausel in ihrem Preisverzeichnis unwirksam. Kunden können die Gebühr dann laut BGH zurückfordern (Aktenzeichen ...